Treuhandverträge und Vorsorge

Zusammenarbeit mit TBF

Bei längeren Laufzeiten der Grabpflege empfiehlt es sich eine Treuhandgesellschaft mit ins Boot zu holen. Vorteile ergeben sich ganz klar hinsichtlich der Verwaltung der Vertragssummen und der dadurch entstehenden Sicherheit der Gewährleistung. Die Verträge werden individuell angepasst und belaufen sich zwischen 10 - 30 Jahre mit einer Abschlussgebühr von 7 % der Rechnungssumme des Dienstleisters. Ich arbeite mit der Treuhandgesellschaft TBF bayerischer Friedhofsgärtner zusammen, die nach Prüfung des Vertrages auch Kontrollen der Grabpflege übernehmen. So ist nach Eingang der Vertragssumme Ihr Geld geschützt und wird verwaltet. Zusätzlich stellt das auch einen Schutz vor Nachforderungen dar und kann für längere Zeiträume eine gute Lösung sein.

 

Vorsorge für eigenen Todesfall

Es ist kein schöner Gedanke an den eigenen Tod, aber es ist beruhigend im Vorfeld alles organisiert und geregelt zu haben. Durch die Treuhandgesellschaft kann die Beerdigung, das Grabmal, die Grabstelle, die Grabpflege und der Zeitraum festgelegt werden. Das kann auch die Familie und Angehörigen im Todesfall entlasten, wenn im Vorsorgevertrag die wichtigesten Abläufe abgeschlossen sind. Dieser Vertrag ist von den Erben nicht kündbar oder veränderbar und kann zusätzlich im Testament erwähnt werden. In diesem Zusatz sollte man auch einen Erben oder die Erben für den Restbetrag bestimmen.

Ablauf des Vertragsabschlusses

Zuerst wird ein persönliches Treffen zwischen mir und Ihnen stattfinden, um alle Eckdaten Ihrer Vorstellungen zu besprechen. Falls schon ein Grab besteht, ist es sinnvoll dies zusammen zu besichtigen. Dadurch kann ich Sie am Besten beraten und natürlich den Standort und den Zustand des Grabes ermitteln. Daraufhin erstelle ich Ihnen ein schriftliches Angebot für die Grabgestaltung und Grabpflege. Sollte das Ihren Wünschen entsprechen, entwerfe ich eine Rechnung für die besprochene Laufzeit und kontaktiere die Treuhandgesellschaft. Auch weitere Anliegen im Falle der Vorsorge für den eigenen Todesfall bringe ich der TBF vor und melde mich danach wieder bei Ihnen. Die TBF prüft meine erhobene Forderung und bereitet einen Vertrag mit allen Abläufen vor und erhebt eine Abschlussgebühr von 7 %  auf die Vertragssumme. Nach Ihrer Unterschrift sende ich den Vertrag zurück an die Treuhandgesellschaft. Während der Laufzeit überprüft die TBF die Grabpflege in gewissen Abständen vor Ort. 

Sollten Sie weiterer Fragen haben, melden Sie sich jeder Zeit und lassen Sie sich von mir beraten.